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Kenntniskurs Teleradiologie


Nach § 49 Abs. 2 StrlSchV sowie Anlage 7.2 der Fachkunderichtlinie kann eine Ärztin bzw. ein Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie für den Radiologen notwendige Tätigkeiten im Krankenhaus übernehmen.


Zum Erhalt der Kenntnisse  -->im Aufbau 



Kursgebühr: 110  €

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