Kenntniskurs Teleradiologie
Nach § 49 Abs. 2 StrlSchV sowie Anlage 7.2 der Fachkunderichtlinie kann eine Ärztin bzw. ein Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie für den Radiologen notwendige Tätigkeiten im Krankenhaus übernehmen.
Zum Erhalt der Kenntnisse -->im Aufbau
Kursgebühr: 110 €