AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strahlenschutzkurse Dr. Kantenwein & Kretschmer M.Sc. GbR


 1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Geschäftsbeziehungen der Strahlenschutzkurse Dr. Kantenwein & Kretschmer M.Sc. GbR (nachfolgend „Veranstalterinnen“) mit ihren Teilnehmern für die über die Webseite www.strahlenschutzkurse-muenchen.de gebuchten bzw. per Individualkommunikation (insb. E-Mail) vereinbarten Kursangebote (nachfolgend „Weiterbildungskurse”).

1.2 Die Weiterbildungskurse richten sich ausschließlich an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, die die Kenntnisse oder Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung erlangen und vorweisen müssen sowie sonstige Interessierte bezüglich Strahlenschutz. Die Einhaltung etwaiger Anmeldevorraussetzungen (z.B. Fachkunde oder Kurse im Strahlenschutz, o.ä.) obliegt dem Teilnehmer. Die Veranstalterinnen sind nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu kontrollieren.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Veranstalterinnen dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Teilnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1.4 Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Teilnehmer wird vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Teilnehmer die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Teilnehmer einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist werden die Veranstalterinnen den Teilnehmer im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

1.5 Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.


2. Leistungsumfang 

2.1 Die Veranstalterinnen bieten Weiterbildungskurse im Strahlenschutz für den Erwerb bzw. für den Erhalt (Aktualisierung) der Fachkunde im Strahlenschutz an. Eine Teilnahmebescheinigung setzt neben der Teilnahme an allen Veranstaltungen des Weiterbildungskurses auch das erfolgreiche Bestehen eines Tests durch den Teilnehmer (vgl. Ziffer 7) voraus.

2.2 Die Weiterbildungskurse werden als Präsenzkurs, in der Kombination Onlinekurs/Präsenzkurs oder zukünftig als Onlinekurs durchgeführt. Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach der Kursbeschreibung der Veranstalterinnen entsprechend dem vom Teilnehmer über die Webseite gebuchten Weiterbildungskurs bzw. bei Anfrage per E-Mail/Brief nach dem Inhalt der Vertragsbestätigung der Veranstalterinnen („Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB geht das Angebot vor. 

Die Veranstalterinnen behalten sich vor, aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheitsfall, Verhinderung des Referenten) Änderungen im Programmablauf des Weiterbildungskurses durchzuführen. Solche Änderungen können sich bei Workshops an Röntgenanlagen auch aus den betrieblichen Notwendigkeiten am Kursort ergeben (bspw. Behandlung von Notfällen, hohes Patientenaufkommen).

2.3 Voraussetzung für die Durchführung der Weiterbildungskurse ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der jeweilige Kurs nicht durchgeführt. Die Veranstalterinnen informieren die betroffenen Teilnehmer und erstatten den Teilnehmer die ggf. bereits gezahlten Kursgebühren. 

2.4 Onlinekurse werden mittels einer Lernplattform durchgeführt. Für den Zugang erhält der Teilnehmer einen zeitlich beschränkten Gastzugang. Nach Ablauf des Zeitraums wird der Zugang automatisch gesperrt.

2.5 Bei bestimmten Weiterbildungskursen kann die Schulung der Teilnehmer direkt an einer Röntgenanlage erfolgen. Die Röntgenanlagen befinden sich im Deutschen Herzzentrum München, soweit nicht ein anderer Schulungsort den Teilnehmern mitgeteilt wird. 

2.6 Bei Workshops an Röntgenanlagen stellen die Veranstalterinnen den Teilnehmern die für die Schulung nötige Schutzkleidung zur Verfügung. Die bereitgestellten Mittel sind vom Teilnehmer pfleglich zu behandeln und nach Ende des Workshops an die Veranstalterinnen zurückzugeben. 

Erfolgen Beschädigungen der während der Workshops bereitgestellten Mittel durch den Teilnehmer, hat der Teilnehmer dies unverzüglich den Veranstalterinnen zu melden. Der Teilnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für durch ihn verursachte Schäden.

2.7 Von der Teilnahme an Workshops im Kontrollbereich der Röntgenanlagen ausgeschlossen sind Teilnehmer mit gesundheitlichen und sonstigen körperlichen Einschränkungen, die praktische Übungen mit Röntgenstrahlung nicht zulassen. Ebenso von der Teilnahme im Kontrollbereich der Röntgenanlagen ausgeschlossen sind schwangere Teilnehmerinnen.


3 Vertragsschluss 

3.1 Kursbuchung über die Webseite

Die auf der Webseite der Veranstalterinnen aufgeführten Kursangebote stellen jeweils ein unverbindliches Angebot der Veranstalterinnen zum Vertragsschluss über den jeweiligen Kurs dar (invitatio ad offerendum). 

Der Teilnehmer kann ein Kursangebot zunächst unverbindlich auswählen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. 

Zeitnah nach Absenden der Bestellung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung der Veranstalte-rinnen per E-Mail, die auch die Annahme des Vertragsangebots für den vom Teilnehmer gebuchten Kurs darstellt. 

3.2 Kursbuchung per E-Mail oder Brief

Anstelle der Buchung der auf der Webseite der Veranstalterinnen aufgeführten Kursangebote besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit, per E-Mail an info@strahlenschutzkurse-muenchen.de oder Brief eine Anfrage auf Buchung eines Kurses bei den Veranstalterinnen zu stellen. Nach Eingang der Anfrage prüfen die Veranstalterinnen die Verfügbarkeit entsprechender Kursplätze des jeweiligen Kurses. Im Falle noch freier Kursplätze senden die Veranstalterinnen dem Teilnehmer eine Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. Post zu. Die Buchungsbestätigung stellt die Annahme des Vertragsangebots für den vom Teilnehmer gebuchten Kurs dar


4 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

4.1 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4.2 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu dem gebuchten Weiterbildungskurs einschließlich dieser AGB werden dem Teilnehmer per E-Mail mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Zudem sind diese AGB auf der Webseite www.strahlenschutzkurse-muenchen.de gespeichert und für den Teilnehmer abrufbar. 


5 Zertifizierung

5.1 Bei den im Kursprogramm entsprechend gekennzeichneten Weiterbildungskursen handelt es sich um anerkannte Strahlenschutzkurse nach §51 StrlSchV (Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung – Strahlenschutzverordnung). Sollte die Anerkennung zukünftig entfallen, so teilen die Veranstalterinnen dies den Teilnehmern mit. 

5.2 Sofern die Anerkennung nach §51 StrlSchV entfällt, ist der Teilnehmer berechtigt, den Weiterbildungskurs zum Erwerb oder Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß §§ 47 ff StrlSchV zu kündigen. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird dem Teilnehmer von den Veranstalterinnen erstattet. 


6 Pflichten des Teilnehmers

6.1 Der Teilnehmer erkennt seine (in diesen AGB und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Veranstalterinnen und damit als seine vertraglichen Pflichten an. 

6.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet an den Präsenz- und Onlinekursen teilzunehmen - Teilnahmepflicht. Dies gilt auch für den Online-Teil, der vom Teilnehmer selbst durchzuführen ist. Mit der Bestätigung der Kursteilnahme auf der Teilnahmeliste bestätigt der Teilnehmer, dass er selbst anwesend ist und dass er die Prüfung selbst durchführt und ausschließlich selbst den Test zur Durchführung des Onlinekurses durchgeführt hat.

6.3 Mit der Kursbuchung erhält der Teilnehmer Zugangsdaten für den Onlinekurs. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. 

6.4 Bei Durchführung von Onlinekursen liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, die für die Teilnahme notwendige technische Infrastruktur nebst Internetanbindung auf eigene Kosten bereitzustellen. 

6.5 Bei der Teilnahme an den Workshops an Röntgenanlagen liegt es in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor Schäden durch Röntgenstrahlen zu sichern.

6.6 Der Teilnehmer stellt sicher, dass er an keinen gesundheitlichen Einschränkungen leidet oder eine Schwangerschaft vorliegt bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, und deshalb eine Teilnahme an den Workshops an Röntgenanlagen nicht an der Röntgenanlage selbst (Kontrollbereich) sondern nur in einem Nebenraum (Überwachungsbereich, sofern vorhanden) erfolgen kann.

6.7 Dem Teilnehmer ist es untersagt, Fotos, Videos oder sonstige Bild- und/oder Tonaufnahmen von den Räumlichkeiten und Geräten am Kursort anzufertigen. 

6.8 Die unsachgemäße Benutzung von Röntgenanlagen und sonstigen im Rahmen der Workshops bereitgestellten Mitteln durch den Teilnehmer kann Schäden von erheblichem finanziellen Umfang nach sich ziehen. Im eigenen Interesse der Teilnehmer ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch den Teilnehmer, die die Risiken des Vertrages abdeckt, sinnvoll. 


7 Umgang mit Patientendaten

Sofern der Teilnehmer im Rahmen der Weiterbildungskurse Einsicht in Patientendaten hat, insbesondere im Rahmen der Workshops, beachtet der Teilnehmer die für Patientendaten geltenden gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Schweigepflicht. Dem Teilnehmer ist es untersagt, sich Zugang zu Patientendaten oder anderen nicht für ihn bestimmten Daten zu verschaffen.



8 Teilnahmebescheinigung

8.1 Nach erfolgreich absolviertem Weiterbildungskurs im Strahlenschutz erhält der Teilnehmer eine von der zuständigen Behörde anerkannte Teilnahmebescheinigung. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung durch die Veranstalterinnen sind:

8.1.1 Bestätigung der Anwesenheit bei den Weiterbildungskursen durch eigenhändige Unterschrift der Teilnahmelisten der jeweiligen Kurse durch den Teilnehmer;

8.1.2 fristgerechte Zahlung der Kursgebühr; und

8.1.3 vom Teilnehmer erfolgreich bestandene Prüfung am Ende des Weiterbildungskurses. 

8.2 Die Teilnahmebescheinigung wird dem Teilnehmer persönlich bei Kursende ausgeteilt. Wünscht der Teilnehmer den Versand per Post, ist vom Teilnehmer eine zusätzliche Gebühre in Höhe von EUR 3 zu zahlen. Fordert der Teilnehmer die Ausstellung eines Duplikats (z.B. Verlust) an, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 20 an. Die Zweitausstellung wird per Post an den Teilnehmer versandt.


9 Preise und Zahlungsmittel und -bedingungen

9.1 Die auf der Webseite angegebenen Kursgebühren verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise werden nach Erhalt und Bestätigung der Buchung des Teilnehmers (Ziffer 3) im Voraus in Rechnung gestellt. 

9.2 Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Parkplatzgebühren, Übernachtungskosten, Anfahrtskosten und sonstige beim Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme am Kurs anfallenden Kosten. Diese sind vom Teilnehmer zusätzlich zu tragen.

9.3 Die Zahlung der Teilnahmegebühr für den gebuchten Kurs erfolgt per Banküberweisung.

9.4 Rechnungen sind innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Teilnahme an den Weiterbildungskursen setzt die Zahlung der vereinbarten Kursgebühr vor Beginn des Weiterbildungskurses voraus.


10 Haftung

10.1 Die Veranstalterinnen haften unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von den Veranstalterinnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Die Veranstalterinnen haften ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

10.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Teilnehmer in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haften die Veranstalterinnen auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. 

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterinnen und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.


11 Leistungsstörungen

Bei den zu erbringenden Weiterbildungskursen handelt es sich um Dienstleistungen, für die kein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht. Für nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen haften die Veranstalte-rinnen im Rahmen der vereinbarten Haftungsgrenzen (Ziffer10) nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. 


12 Urheber- und Nutzungsrechte

Soweit die Veranstalterinnen im Rahmen der Weiterbildungskurse Begleitmaterialien erstellen und bereit-stellen, räumen die Veranstalterinnen dem Teilnehmer an diesen Materialien ein zeitlich unbegrenztes und räumlich auf Deutschland begrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht gewähren die Veranstalterinnen dem Teilnehmer unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der er-brachten Leistungen. An den im Rahmen der Onlinekurse zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen räumen die Veranstalterinnen dem Teilnehmer ein zeitlich auf den Zugangszeitraum zur Lernplatt-form begrenztes und räumlich auf Deutschland begrenztes einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die Unterlagen und Informationen während des Onlinekurses zu nutzen.

Im Übrigen verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte bei den Veranstalterinnen bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Teilnehmer ist es insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu vervielfältigen, zu kopieren, zu fotografieren oder anderweitig unabhängig vom Kurs zu verwenden. 

Soweit auf der Webseite oder im Onlinekursteil mittels Link auf Internetseiten Dritter verwiesen wird, können die Veranstalterinnen keine Gewähr für die fortwährende Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der verlinkten Inhalte übernehmen, da diese Inhalte außerhalb des Verantwortungsbereichs der Veranstalterinnen liegen. 


13 Datenschutz

Sämtliche vom Teilnehmer erhobenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den für die Veranstalterinnen geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Veranstalterinnen, die unter folgender Adresse abrufbar: Datenschutzerklärung.


14 Laufzeit und Kündigung

14.1 Die Veranstalterinnen erbringen die Weiterbildungsleistungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Eine ordentliche Kündigung ist außer den nachfolgenden Stornierungsmöglichkeiten ausgeschlossen.

14.2 Der Teilnehmer ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, einen gebuchten Weiterbildungskurs zu stornieren. Die Stornierung muss per E-Mail gegenüber den Veranstalterinnen erfolgen. 

Bei einer Kursstornierung durch den Teilnehmer bis spätestens 14 Kalendertage vor Start des jeweiligen Weiterbildungskurses steht den Veranstalterinnen ein Vergütungsanspruch in Höhe von 50% der Kursgebühr zu. Erfolgt die Stornierung durch den Teilnehmer 5 Kalendertage vor Kursstart, steht den Veranstalterinnen ein Vergütungsanspruch in Höhe von 75% der Kursgebühr zu. Bei kurzfristigeren Absagen fällt die gesamte Kursgebühr an. 

Der Teilnehmer ist jeweils berechtigt nachzuweisen, dass den Veranstalterinnen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird dieser Nachweis erbracht, ist nur der nachgewiesene Schaden zu ersetzen.

14.3 Die Veranstalterinnen sind berechtigt, einen Weiterbildungskurs in begründeten Fällen (z.B. geringe Teilnehmerzahl, Krankheitsfall, Zugangsbeschränkung zu Röntgenanlage) abzusagen. Dem Teilnehmer wird die gezahlte Kursgebühr erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht. 

14.4 Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht beider Parteien zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Der Vertrag kann von jedem Ver-tragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Vertragspartner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.


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