GKK

Grund und Kenntniskurs


Zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz werden gemäß §§ 47 & 49 StrlSchV neben dem Nachweis der Sachkunde auch die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen gefordert. 


Die ersten abzuleistenden Kurse sind der Kenntniskurs sowie der Grundkurs im Strahlenschutz. Wir bieten beide Kurse in Kombination als Grund- und Kenntniskurs im Strahlenschutz an. 


Nach Anlagen 1 & 7.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin sind im Grundkurs unter anderem folgende Inhalte abzubilden:


Vorgeschriebene Dauer des Grundkurses: 24 Std. (einschließlich praktischer Übungen und Prüfung)


Vorgeschriebene Inhalte des Grundkurses: 

  • Grundlagen der Strahlenphysik
  • Dosisbegriffe und Dosimetrie
  • Strahlenbiologische Grundlagen einschließlich der Wirkung kleiner Dosen
  • Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes 
  • Strahlenschutz des Personals
  • Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
  • Praktische Übungen und Demonstrationen 


Kursgebühr: 325 €

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