Zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz werden gemäß §§ 47 & 49 StrlSchV neben dem Nachweis der Sachkunde auch die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen gefordert.
Die ersten abzuleistenden Kurse sind der Kenntniskurs sowie der Grundkurs im Strahlenschutz. Wir bieten beide Kurse in Kombination als Grund- und Kenntniskurs im Strahlenschutz an.
Nach Anlagen 1 & 7.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin sind im Grundkurs unter anderem folgende Inhalte abzubilden:
Vorgeschriebene Dauer des Grundkurses: 24 Std. (einschließlich praktischer Übungen und Prüfung)
Vorgeschriebene Inhalte des Grundkurses:
Kursgebühr: 325 €