Die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz müssen nach StrlSchV §48 zu ihrem Erhalt mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis der Aktualisierung muss der entsprechend zuständigen Stelle auf Anforderung vorgelegt werden.
Nach Anlage 6 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin sind im Aktualisierungskurs unter anderem folgende Inhalte abzubilden:
Vorgeschriebene Dauer des Aktualisierungskurses: 8 Std. (einschließlich Prüfung)
Vorgeschriebene Inhalte des Aktualisierungskurses:
Stand der Technik im Strahlenschutz
Kursgebühr: 110 €